AGB
VERKAUFS-, LIEFERUNGS-, UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Allgemein
Die vorliegenden Angebote sind stets freibleibend. Änderungen bleiben dem Verkäufer der Ware vorbehalten. Der Käufer erkennt durch Erteilung eines Auftrags die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen an. Zahlungs- und Erfüllungsort ist der Gerichtsstand des Lieferanten. Alle Preise dieser Liste sind Netto-Preise. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. Bitte berücksichtigen Sie, dass unsere Preise nur für ganze Verpackungseinheiten gültig sind.
Versand
Der Versand geschieht auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Lieferung erfolgt durch Spedition oder eigenen LKW. Pro Auftrag berechnen wir immer eine Anfuhrpauschale, welche sich nach Auftragswert und Entfernung richtet.
Verpackung
Die Verpackung bleibt dem Verkäufer überlassen, sofern sie nicht ausdrücklich vom Käufer vorgeschrieben ist. Die Verpackung wird auf das sorgfältigste ausgeführt und zum Selbstkostenpreis berechnet.
Lieferung
Lieferungsmöglichkeiten bleiben vorbehalten. Ersatz für vergiftete Sorten ist gestattet, wenn nicht ausdrücklich verbeten. Alle Betriebsstörungen (höhere Gewalt, Witterungseinflüsse usw.) entbinden den Verkäufer von der Lieferpflicht.
Mängelrügen
Sollten sich bei unserer Lieferung wider Erwarten eine Beanstandung ergeben, so wird diese sorgfältig geprüft und in zuvorkommender Weise erledigt. Beanstandungen sind sofort bei Anlieferung oder nach Entdeckung – spätestens jedoch 48 Stunden nach Warenempfang – vom Käufer beim Verkäufer schriftlich zu rügen. Berechtigte Schadensersatzansprüche werden bis zum Rechnungswert der beanstandeten Ware berücksichtigt.
Umtausch
Zur Zurücknahme oder zum Umtausch fest verkaufter Ware ist der Verkäufer nicht verpflichtet.
Gewährleistung
Eine Gewähr für das Anwachsen kann nicht übernommen werden. Gewähr für die Sortenechtheit wird nur bis zum Rechnungswert übernommen.
Zahlung
Die Rechnung ist spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum ohne Abzug zahlbar. Im Falle eines Verzuges werden Zinses in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz erhoben. Bei Abholung und Barzahlung gewähren wir einen Rabatt in Höhe von 5%.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, bei Zahlung durch Wechsel oder Schecks bis zu deren Einlösung (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigegeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt:
- Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
- Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändung oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltswareentstehenden Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Schweinfurt, ohne Rücksicht auf die Höhe des Objektes.